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Steuerkanzlei Schlüter, Yblagger & Günther GbR

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Lohnoptimierung mit professioneller Unterstützung Altdorf bei Landshut

für Unternehmer und Arbeitgeber in Landshut und überregional

In der heutigen Arbeitswelt ist die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern/innen an das Unternehmen ein wichtiger Baustein für den finanziellen Erfolg eines jeden Unternehmens.

Mitarbeiterbindung und -motivation wird vom Arbeitgeber insbesondere erzielt durch ein gutes Betriebsklima, die Anerkennung von individueller Leistung und auch durch eine gezielte Nettolohnoptimierung.

Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt Dieter Günther in einem intensiven Arbeitsgespräch
Der Arbeitgeber hat bei der Lohnoptimierung die Möglichkeit, durch professionelle Gestaltung den Nettolohn der Mitarbeiter/innen zu erhöhen und die Firma trotzdem finanziell nicht zu belasten bzw. bei Beachtung der gesetzlichen Tatbestände auch die Firma zu entlasten.

Aufgrund steigender Steuerbelastungen und Sozialversicherungslasten setzen immer mehr Arbeitgeber ein professionelles Lohnkostenmanagement zur Lohnoptimierung ein, um das Gehalt steuerfrei oder pauschal besteuert sowie sozialversicherungsfrei zu gestalten.

Gerne begleiten wir  Sie durch den Dschungel der Steuergesetze  und der Sozialversicherungsparagraphen und zeigen Ihnen die Wege auf, die Sie bei der Nettolohnoptimierung beachten sollten.

Um eine Bruttolohnreduzierung zu erreichen und dabei gleichzeitig eine Nettolohnerhöhung zu erzielen, gibt es mehrere Wege, von denen  im Folgenden auszugsweise einige von uns aufgezeigt werden.

Vergütungsbestandteile, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden müssen

Bei der Optimierung gibt es Möglichkeiten, bei denen zum bisherigen Brutto die gewählte Zusatzvergütung zusätzlich anfällt, zum Beispiel:

Kindergartenzuschüsse steuerfrei
Zuschüsse zur Verbesserung des
allgemeinen Gesundheitszustandes
und der betrieblichen Gesundheitsförderung
steuer- und beitragsfrei bis zu EUR 500
Barzuschüsse zu Fahrtkosten für
Fahrten zwischen Wohnung und der
ersten Tätigkeitsstätte
pauschaliert mit 15%, beitragsfrei
EUR 0,30 pro km

Vergütungsbestandteile, die nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden müssen

Bei der optimalen Ausgestaltung der Vergütung können nach Möglichkeit z.B. folgende Begünstigungen in Anspruch genommen werden

  • Erstattung Verpflegungsmehraufwand
  • Warengutscheine
  • Firmenwagenstellung
  • Rabattfreibetrag
  • Erholungsbeihilfe
  • Nutzungsüberlassung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte
  • Essensmarken und Restaurantschecks
  • Unentgeltlich oder verbilligt ausgegebene arbeitstägliche Mahlzeiten
  • Werbeflächen auf PKW
  • Betriebsveranstaltungen
  • Aufmerksamkeiten, z.B. am Geburtstag
  • Elektro- und Elektrohybridfahrzeuge
Nach aktueller Verwaltungsauffassung gilt zu berücksichtigen, inwieweit die Lohnzuwendungen zusätzlich zum Lohn oder ob diese durch Gehaltumwandlung erbracht werden können.
Durch die Gestaltung des Lohns mit den vorgenannten Beispielen für Vergütungsbestandteile bleibt mit professioneller Gestaltung – bei gleicher Lohnleistung und bei gleichem Arbeitsaufkommen – im Ergebnis mehr Geld in den Kassen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen, denn die „Geldfresser“ Steuern und Sozialabgaben werden minimiert.
Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zur Nettolohnoptimierung und analysieren Ihr Unternehmen und die dazu vorhandenen Möglichkeiten, die bei Ihren Mitarbeiter/innen individuell möglich sind.
Durch professionelles Lohnkostenmanagement und die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten kann im Bereich Steuern und Sozialabgaben ein großer Kostenblock eingespart werden.
Dabei werden Lohnkosten gesenkt und trotzdem die Nettolöhne der Mitarbeiter/innen erhöht.
Das Unternehmen gewinnt durch kostensparende Nettolohnerhöhung einerseits an Attraktivität im Sinne von Mitarbeiterbindung und -gewinnung, andererseits auch Liquiditätsspielräume bei der Finanzplanung.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei

Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt Dieter Günther, Gesellschafter in der Steuerkanzlei Günther & Schlüter GbR in Altdorf

Dieter Günther

Steuerberater

Dipl.-Finanzwirt (FH)

  • Selbständiger Steuerberater seit über 25 Jahren
  • Zur langjährigen Berufserfahrung im Bereich Steuern und Finanzen gehört auch die Perspektive als ehemaliger Betriebsprüfer des Finanzamts
  • Spezialist für Nettolohnoptimierung und Betreuung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

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